Geld · Rechnungen

Rechnungsprogramm: Rechnungen online schreiben

Rechnungen in Minuten – mit Rechnungs-Check vor dem Abschließen

Angebot annehmen lassen → Rechnung erzeugen → abschließen → versenden → Zahlung zuordnen. Wiederkehrende Rechnungen für Wartung, Hosting oder Miete entstehen aus einer Vorlage; das Versenden bleibt bei Ihnen.

BeispielRechnungen
Rechnung
RE-2026-0014
Leistungszeitraum
01.09.2026 – 30.09.2026
Position
Wartung & Support · 49,00 €
Skonto
2 % bei Zahlung in 7 Tagen
Gesamt
58,31 € inkl. 19 % USt.

Beispieldaten aus der Demo.

Das Problem

Rechnungen in Word oder Excel kosten Zeit: Nummer nachschlagen, Pflichtangaben prüfen, Beträge nachrechnen, PDF erzeugen, E-Mail schreiben – und am Monatsende suchen, wer schon bezahlt hat.

Die Lösung mit workes

In workes wählen Sie den Kunden, tippen die Positionen ein und schließen ab. Nummer, Steuer und Summen entstehen von selbst, der Rechnungs-Check meldet fehlende Pflichtangaben, und der Versand geht mit einem Klick.

Keine Nummer doppelt

Fortlaufende Nummernkreise vergeben jede Rechnungsnummer genau einmal – erst beim Abschließen.

Pflichtangaben im Blick

Der Rechnungs-Check zeigt vor dem Abschließen, was nach § 14 UStG noch fehlt.

Versand und Zahlung in einem

PDF mit GiroCode per E-Mail, danach den Zahlungseingang zuordnen – alles auf derselben Seite.

Das übernimmt workes

  • Die Pflichtangaben an fester Stelle: Nummer, Datum, Leistungszeitraum, Steuernummer oder USt-IdNr., Steuersätze.
  • Fortlaufende Nummernkreise, die Sie selbst gestalten (z. B. RE-2026-0001), automatisch zurückgesetzt zum Jahreswechsel.
  • Abgeschlossene Rechnungen ändern Sie nur nachvollziehbar: Nach dem Versand oder dem ersten Abruf als PDF, Druck oder XML 24 Stunden lang über „Bearbeiten“ – die frühere Fassung bleibt aufbewahrt –, danach über Storno oder „Rechnung berichtigen“ mit Stornorechnung und neuer Rechnung.
  • Skonto, Rabatte, mehrere Steuersätze, Kleinunternehmerregelung – workes rechnet aus Ihren Angaben und weist die Beträge aus.
  • PDF mit Ihrem Logo in vier Layouts, GiroCode zum Bezahlen per Banking-App, XRechnung für Behörden.
  • Versand per E-Mail direkt aus der Anwendung, Status „versendet“, Zahlungseingang zuordnen.
  • Belegsprache je Kunde: Deutsch, Türkçe, Русский, English, Polski, Română, Українська, Shqip, Italiano, Hrvatski, Български, ქართული – mit passenden Standardtexten.

Rechnung schreiben in drei Schritten

  1. Öffnen Sie im Menü „Rechnungen“ und klicken Sie auf „Rechnung erstellen“. Wählen Sie den Kunden oder tragen Sie die Anschrift direkt ein, setzen Sie Leistungszeitraum und Fälligkeit und fügen Sie mit „Position hinzufügen“ Ihre Leistungen ein.
  2. Der „Rechnungs-Check“ unter dem Formular zeigt, was noch fehlt. „Speichern & abschließen“ vergibt die nächste Rechnungsnummer. Fehlt ein Pflichtpunkt – etwa die eigene Anschrift oder sowohl Steuernummer als auch USt-IdNr. –, bleibt die Rechnung ein Entwurf ohne Nummer.
  3. Auf der Belegseite öffnen Sie das PDF oder klicken auf „Versenden“: Die E-Mail geht mit dem PDF im Anhang an den Kunden. Einen Zahlungseingang tragen Sie im Kasten „Zahlungen“ über „Zahlung erfassen“ ein.

Häufige Fragen

Kann ich Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben (§ 19 UStG)?
Ja. Unter „Einstellungen“ → „Firma & Steuern“ setzen Sie den Haken bei „Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) – keine Umsatzsteuer auf Belegen ausweisen“. workes druckt dann „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ auf das PDF. § 34a Satz 1 Nr. 5 UStDV verlangt einen Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer. Ob Sie die Grenzen des § 19 Abs. 1 UStG einhalten – 25.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr, 100.000 Euro im laufenden Jahr –, prüfen Sie selbst.
Wie vergibt workes die Rechnungsnummer?
Erst beim Abschließen. Ein neuer Entwurf hat keine Nummer; „Speichern & abschließen“ vergibt die nächste Nummer aus dem Nummernkreis, voreingestellt nach dem Muster RE-Jahr-0001, etwa RE-2026-0001. Aufbau, nächste Nummer und das Zurücksetzen zum Jahreswechsel ändern Sie unter „Einstellungen“ → „Nummernkreise“. Jede Nummer gibt es nur einmal – eine fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer verlangt § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 UStG.
Kann ich eine abgeschlossene Rechnung ändern?
Ja, auf zwei Wegen. Als Inhaber setzen Sie die Rechnung über „Bearbeiten“ zurück in den Entwurf: Die Nummer bleibt, Inhalt und Positionen der bisherigen Fassung werden aufbewahrt und stehen auf der Belegseite unter „Frühere Fassungen“. Gesperrt ist das, sobald eine Zahlung erfasst oder die Rechnung storniert ist. Unter „Mehr“ storniert „Rechnung berichtigen“ die Rechnung dagegen mit einer Gutschrift und legt eine neue Rechnung gleichen Inhalts als Entwurf an; deren Einleitung nennt Nummer und Datum der stornierten Rechnung.

Aus dem Ratgeber

Alle Beiträge
Was muss auf eine Rechnung? Die Pflichtangaben nach § 14 UStGDie vollständige Liste, die Ausnahme für Kleinbeträge bis 250 Euro und die Fehler, die den Vorsteuerabzug kosten.Rechnung schreiben als KleinunternehmerWelche Angaben Pflicht sind, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und welcher Satz auf die Rechnung gehört.Skonto richtig ausweisen und umsatzsteuerlich behandelnWarum ein Hinweis genügt, was beim Skontoabzug mit der Umsatzsteuer passiert und warum keine Korrekturrechnung nötig ist.Fortlaufende Rechnungsnummer: Was § 14 UStG verlangt – mit BeispielenEinmalig muss sie sein, lückenlos nicht. Was das Gesetz verlangt, wie Nummernkreise aussehen dürfen und was bei Fehlern zu tun ist.Rechnung stornieren oder korrigieren: Stornorechnung, Berichtigung und MustertextWarum eine gestellte Rechnung nicht stillschweigend geändert wird, wann eine Berichtigung genügt und wie Stornorechnung und neue Rechnung aussehen.Kleinunternehmergrenze 2026: 25.000 und 100.000 Euro – und was gilt, wenn die Umsatzgrenze überschritten istWie die Grenzen von 25.000 und 100.000 Euro gerechnet werden und was ab dem Umsatz gilt, der sie überschreitet.Rechnung auf Englisch oder in anderer Sprache schreiben: Was gilt und welche Begriffe üblich sindWas das Gesetz zur Sprache sagt, welche englischen Begriffe üblich sind und wie die Hinweise zu § 19 und Reverse Charge lauten können.Rechnung schreiben: Schritt für Schritt mit MusterrechnungWann Sie eine Rechnung schreiben müssen, was in welcher Reihenfolge draufgehört und eine Musterrechnung mit 19 und 7 Prozent zum Nachrechnen.Leistungsdatum auf der Rechnung: Pflicht, Zeitraum und FormulierungenWarum das Rechnungsdatum das Leistungsdatum nicht ersetzt, wann ein Monat genügt und warum das Datum über den Monat der Umsatzsteuer entscheidet.Reverse Charge nach § 13b UStG: Wann Ihr Kunde die Umsatzsteuer schuldetWelche Leistungen unter § 13b fallen, wann Bauleistungen dazugehören, was auf die Rechnung muss – mit Mustertext für den Pflichtvermerk.

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